Nutzungsbedingungen für das Fußballauslandsstudium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle Antragsteller (nachfolgend „Teilnehmer“), die am Fußballauslandsprogramm (nachfolgend „Programm“) von Miraio (nachfolgend „Unternehmen“) teilnehmen möchten. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Programm erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Teilnehmer meldet sich für das Programm gemäß den vom Unternehmen festgelegten Verfahren an, und der Vertrag kommt zustande, sobald das Unternehmen die Anmeldung annimmt.
Stellt sich heraus, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben falsch sind, kann das Unternehmen den Vertrag kündigen.
§ 3 Gebühren und Zahlung
Die Programmgebühren sind bis zu dem vom Unternehmen festgelegten Datum zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug kann das Unternehmen die Teilnahmeberechtigung des Teilnehmers widerrufen.
Unabhängig vom Grund erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren.
§ 4 Verantwortung für Reisen und Aufenthalt
Die Beantragung des Visums und der Abschluss einer Versicherung werden vom Unternehmen organisiert und bereitgestellt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht und ordnungsgemäß einzureichen.
Der Teilnehmer muss die zur Erlangung des Visums oder der Versicherung erforderlichen Unterlagen unverzüglich einreichen. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für falsche Angaben.
§ 5 Training und Spiele
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die örtlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der Trainer zu befolgen und am Training und an Spielen teilzunehmen.
Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich für seine gesundheitliche Verfassung und hat gegebenenfalls vorab einen Arzt zu konsultieren.
§ 6 Versicherung und Haftungsausschluss
Das Unternehmen bietet eine geeignete Versicherung für Unfälle oder Krankheiten während der Reise und Teilnahme am Programm an. Die genauen Versicherungsleistungen werden dem Teilnehmer im Voraus mitgeteilt.
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die außerhalb des Versicherungsumfangs liegen, oder für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer die erforderlichen Schritte zur Inanspruchnahme der Versicherung nicht unternimmt.
§ 7 Programmänderungen und -abbruch
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Programm bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Seuchen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu ändern oder abzubrechen. In einem solchen Fall wird das Unternehmen den Teilnehmer so schnell wie möglich informieren.
Eine Rückerstattung aufgrund von Änderungen oder Abbruch des Programms ist ausgeschlossen.
§ 8 Verbotene Handlungen
Der Teilnehmer darf folgende Handlungen nicht vornehmen:
Verstöße gegen Gesetze oder die guten Sitten.
Belästigung oder Gewalt gegen andere Teilnehmer, Trainer oder lokale Mitarbeiter.
Störungen des Programmbetriebs.
Andere Handlungen, die das Unternehmen als unangemessen erachtet.
§ 9 Umgang mit persönlichen Daten
Das Unternehmen behandelt die persönlichen Daten des Teilnehmers gemäß der separat festgelegten „Datenschutzrichtlinie“ ordnungsgemäß.
§ 10 Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten in Bezug auf diese Bedingungen wird der Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens ausschließlich vereinbart.
§ 11 Änderungen der Bedingungen
Das Unternehmen kann diese Bedingungen nach Bedarf ändern, und die geänderten Bedingungen treten in Kraft, sobald sie im Programm veröffentlicht werden.
§ 12 Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und werden nach diesem ausgelegt.